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   BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86   

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BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86 (https://dejure.org/1986,83)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 (https://dejure.org/1986,83)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 9 C 6.86 (https://dejure.org/1986,83)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch gemischte Ehen - Vertreibungsbedingtheit - Asylantrag - Heimatvertriebenengemeinschaft

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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86
    Zur deutschen Volkszugehörigkeit von nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Kindern aus ethnisch gemischten Ehen (Fortführung, BVerwGE 10.11.1976, VII C 92.75, BVerwGE 51, 298).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    »Zu den Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Personen (sog. Spätgeborene) aus volkstumsverschiedenen Ehen sowie zur Frage, welche Bedeutung dem Umstand zukommt, daß der Spätgeborene bei seiner Einreise in die Bundesrepublik die deutsche Sprache nicht oder nur mangelhaft beherrscht (im Anschluß an das Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47).«.

    Die hieraus bei ihm resultierende Bekenntnislage, nämlich das Bewußtsein, dem deutschen Volke in dem bezeichneten Sinne zuzugehören, muß weiterhin dem Spätgeborenen - wie auch der Verwaltungsgerichtshof eingangs seiner Entscheidungsgründe sinngemäß ausführt - bis zum Eintritt seiner Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden sein (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47 sowie Beschluß vom 22. Mai 1989 - BVerwG 9 B 4.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61).

    Erforderlich ist vielmehr, daß er die bei ihm bestehende Bekenntnislage, die nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nach außen nicht mehr hervorzutreten braucht, nämlich das Bewußtsein, Angehöriger des deutschen Volks zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, innerhalb der Familie dem Kinde in der Weise vermittelt, daß sich dieses mit dem Volkstumsbewußtsein des volksdeutschen Elternteils identifiziert und sich in dieser Weise die Bekenntnislage des Elternteils aneignet (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.).

    Voraussetzung ist, daß sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat (vgl. das Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Eine Beherrschung der deutschen Sprache als Muttersprache oder - bei Mehrsprachigkeit - ihr Gebrauch als gegenüber der Landessprache bevorzugter Umgangssprache ist in diesem Fall daneben nicht erforderlich (vgl. Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 61.78 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 37; Beschluß vom 12. Dezember 1963 - BVerwG 8 B 11.63 - Beschluß vom 28. November 1967 - BVerwG 8 B 93.66 - Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 51.66 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 9; Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 5.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 23; Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47).

    Mit der hieraus resultierenden Bekenntnislage, nämlich dem Bewußtsein, ausschließlich dem deutschen Volk als national geprägter Kulturgemeinschaft anzugehören, muß sich der Spätgeborene bis zu seiner Selbständigkeit identifizieren, so daß auch er sich als Angehöriger des deutschen Volks in dem bezeichneten Sinne ansieht und fühlt (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - aaO.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 76/92

    Sprachkenntnisse; Volksdeutsches Besußtsein; Spätgeborener

    Läßt sich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht unmittelbar positiv feststellen, kann den objektiven Bestätigungsmerkmalen eine wichtige Indizwirkung für das subjektive Bekenntnis zukommen: Je mehr solche objektiven Bestätigungsmerkmale vorliegen, um so näher liegt die Annahme eines subjektiven Bekenntnisses (BVerfG, Beschluß vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a. -, E 59, 128 ff, 158; BVerwG, Urteile vom 15.07.1986 - 9 C 9.86 -, E 74, 336 ff, 337 und vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz § 6 Nr. 47).

    Die Bekenntnislage ist somit eine Bewußtseinslage, die innerhalb der Familie auf das spätgeborene Kind überliefert wird; das Kind wächst in sie hinein, was bewirkt, daß auch bei ihm das Bewußtsein vorhanden ist, dem deutschen Volke zuzugehören; dieses Bewußtsein muß dem Spätgeborenen bis zum Eintritt seiner Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden sein (BVerwG, Urteile vom 02.12.1986 und 15.05.1990 - 9 C 6.86 u. 9 C 51.89 -, Buchholz § 6 Nr. 47 u. 64).

    Erforderlich ist vielmehr, daß er die bei ihm bestehende Bekenntnislage, die nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nach außen nicht mehr hervorzutreten brauchte, nämlich das Bewußtsein, Angehöriger des deutschen Volkes zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, innerhalb der Familie dem Kinde in der Weise vermittelt, daß sich dieses mit dem Volkstumsbewußtsein des volksdeutschen Elternteils identifiziert und sich in dieser Weise die Bekenntnislage des Elternteils aneignet (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, aaO).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, inwieweit im Vertreibungsgebiet der Gebrauch der deutschen Sprache zeitweilig oder dauernd nicht zu Tage treten konnte (BVerwG, Urteil vom 15.05.1990 aaO mwN.).

    Zwar sind grundsätzlich bei Anlegung der oben dargestellten Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.05.1990 aaO) hinsichtlich des Bestätigungsmerkmals der deutschen Sprache die in Polen früher herrschenden Restriktionen beim Gebrauch der deutschen Sprache zu berücksichtigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 389/91

    Sprachbeherrschung; Deutsches Volkstum; Spätgeborene; Polen

    Läßt sich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht unmittelbar positiv feststellen, kann den objektiven Bestätigungsmerkmalen eine wichtige Indizwirkung für das subjektive Bekenntnis zukommen: Je mehr solche objektiven Bestätigungsmerkmale vorliegen, um so näher liegt die Annahme eines subjektiven Bekenntnisses (BVerfG, Beschluß vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a. -, E 59, 128 ff, 158; BVerwG, Urteile vom 15.07.1986 - 9 C 9.86 -, E 74, 336 ff, 337 und vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz § 6 Nr. 47).

    Die Bekenntnislage ist somit eine Bewußtseinslage, die innerhalb der Familie auf das spätgeborene Kind überliefert wird; das Kind wächst in sie hinein, was bewirkt, daß auch bei ihm das Bewußtsein vorhanden ist, dem deutschen Volke zuzugehören; dieses Bewußtsein muß dem Spätgeborenen bis zum Eintritt seiner Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden sein (BVerwG, Urteile vom 02.12.1986 und 15.05.1990 - 9 C 6.86 und 9 C 51.89 -, Buchholz § 6 Nr. 47 u. 64).

    Erforderlich ist vielmehr, daß er die bei ihm bestehende Bekenntnislage, die nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nach außen nicht mehr hervorzutreten brauchte, nämlich das Bewußtsein, Angehöriger des deutschen Volkes zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, innerhalb der Familie dem Kinde in der Weise vermittelt, daß sich dieses mit dem Volkstumsbewußtsein des volksdeutschen Elternteils identifiziert und sich in dieser Weise die Bekenntnislage des Elternteils aneignet (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, aaO).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, inwieweit im Vertreibungsgebiet der Gebrauch der deutschen Sprache zeitweilig oder dauernd nicht zu Tage treten konnte (BVerwG, Urteil vom 15.05.1990 aaO mwN).

    Zwar sind grundsätzlich bei Anlegung der oben dargestellten Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.05.1990, aaO) hinsichtlich des Bestätigungsmerkmals der deutschen Sprache die in Polen früher herrschenden Restriktionen beim Gebrauch der deutschen Sprache zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für

    Weiter muß die bei den maßgeblichen Bezugspersonen bestehende Bekenntnislage, nämlich das Bewußtsein, ausschließlich dem deutschen Volk als national geprägter Kulturgemeinschaft anzugehören, dem Spätgeborenen in prägender Weise überliefert worden sein, so daß auch er sich als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juni 1995 BVerwG 9 C 392.64 BVerwGE 98, 367).

    Bei der Vermittlung der volksdeutschen Bekenntnislage handelt es sich in erster Linie um eine Angelegenheit innerhalb der Familie, die nach außen nicht hervorzutreten braucht (Urteil vom 2. Dezember 1986 BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47, S. 26; Beschluß vom 15. März 1989 BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60).

    Die Klägerin brauchte ihre deutsche Volkszugehörigkeit nicht zusätzlich zu den vorhandenen Indizien nach außen hin besonders zum Ausdruck zu bringen (vgl. auch Urteil vom 10. November 1976 BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298, 308 sowie Entscheidungen vom 2. Dezember 1986 BVerwG 9 C 6.86 - (a.a.O.) und vom 15. März 1989 BVerwG 9 B 436.88 - (a.a.O.) und Urteil vom 13. Juni 1995 BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367, 369).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 366/91

    Vertreibungsdruck; Asylverfahren

    Läßt sich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht unmittelbar positiv feststellen, kann den objektiven Bestätigungsmerkmalen eine wichtige Indizwirkung für das subjektive Bekenntnis zukommen: Je mehr solche objektiven Bestätigungsmerkmale vorliegen, um so näher liegt die Annahme eines subjektiven Bekenntnisses (BVerfG, Beschluß vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a. -, E 59, 128 ff, 158; BVerwG, Urteile vom 15.07.1986 - 9 C 9.86 -, E 74, 336 ff, 337 und vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz § 6 Nr. 47).

    Dieses Bewußtsein muß dem Spätgeborenen bis zum Eintritt seiner Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden sein (BVerwG, Urteile vom 02.12.1986 und 15.05.1990 - 9 C 6.86 u. 9 C 51.89 -, Buchholz § 6 Nr. 47 u. 64).

    Erforderlich ist vielmehr, daß er die bei ihm bestehende Bekenntnislage, die nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nach außen nicht mehr hervorzutreten brauchte, nämlich das Bewußtsein, Angehöriger des deutschen Volkes zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, innerhalb der Familie dem Kinde in der Weise vermittelt, daß sich dieses mit dem Volkstumsbewußtsein des volksdeutschen Elternteils identifiziert und sich in dieser Weise die Bekenntnislage des Elternteils aneignet (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, aaO).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, inwieweit im Vertreibungsgebiet der Gebrauch der deutschen Sprache zeitweilig oder dauernd nicht zu Tage treten konnte (BVerwG, Urteil vom 15.05.1990 aaO mwN.).

    So kann sich die Annahme, ein Ausweisbewerber sei aus vertreibungsfremden Gründen ausgereist, dann aufdrängen und auch als berechtigt erweisen, wenn sich aus der Begründung des Asylbegehrens ergibt, daß die Ausreise aus dem Vertreibungsgebiet in erster Linie oder gar ausschließlich auf Motiven beruht, die mit dem später behaupteten deutschen Volkstum nichts zu tun haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz Nr. 47 zu § 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 -, DVBl 1992, 297, 298).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 413/91

    Spätgeborener; Vertriebene; Vertreibungsdruck; Polen

    Läßt sich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht unmittelbar positiv feststellen, kann den objektiven Bestätigungsmerkmalen eine wichtige Indizwirkung für das subjektive Bekenntnis zukommen: Je mehr solche objektiven Bestätigungsmerkmale vorliegen, um so näher liegt die Annahme eines subjektiven Bekenntnisses (BVerfG, Beschluß vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a. -, E 59, 128 ff, 158; BVerwG, Urteile vom 15.07.1986 - 9 C 9.86 -, E 74, 336 ff, 337 und vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz § 6 Nr. 47).

    Die Bekenntnislage ist somit eine Bewußtseinslage, die innerhalb der Familie auf das spätgeborene Kind überliefert wird; das Kind wächst in sie hinein, was bewirkt, daß auch bei ihm das Bewußtsein vorhanden ist, dem deutschen Volke zuzugehören; dieses Bewußtsein muß dem Spätgeborenen bis zum Eintritt seiner Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden sein (BVerwG, Urteile vom 02.12.1986 und 15.05.1990 - 9 C 6.86 u. 9 C 51.89 -, Buchholz § 6 Nr. 47 u. 64).

    Erforderlich ist vielmehr, daß er die bei ihm bestehende Bekenntnislage, die nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nach außen nicht mehr hervorzutreten brauchte, nämlich das Bewußtsein, Angehöriger des deutschen Volkes zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, innerhalb der Familie dem Kinde in der Weise vermittelt, daß sich dieses mit dem Volkstumsbewußtsein des volksdeutschen Elternteils identifiziert und sich in dieser Weise die Bekenntnislage des Elternteils aneignet (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, aaO).

    (BVerwG, Urteil vom 15.05.1990 aaO mwN.).

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1109/85

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

    Die Klägerin hat infolgedessen weder einen Anspruch auf Ausstellung des Ausweises "A" noch - wenn man zu ihren Gunsten davon ausgeht, daß ein darauf abzielendes Begehren als minus in ihrem Klageantrag enthalten ist - auf Ausstellung des Ausweises "B" (vgl. zum Verhältnis dieser beiden Arten der Ausweise BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47).

    Demgemäß ist bei einem Spätgeborenen Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit daß - erstens - zumindest ein Elternteil Volksdeutscher ist und daß - zweitens - die hieraus bei diesem resultierende Bekenntnislage dem Spätgeborenen bis zum Eintritt von dessen Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 - u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94; Kritisch Alexy, a.a.O., (2857 f.)).

    Bei ihr kommt es deshalb auf die damalige Bekenntnislage innerhalb ihrer Familie an, durch die sie als Kind geprägt wurde, also auf die Bekenntnislage innerhalb der Familie der Großeltern der Klägerin mütterlicherseits (vgl. Häußer/Kapinos/Christ, a.a.O., Abschn. C § 6, Rdnrn. 51 i.V.m. 39; BVerwG, U. v. 10. November 1976 - 8 C 92.75 -, a.a.O.; ferner zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Frühgeborenen BVerwG, Ue. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., u. v. 23. Februar 1988 - 9 C 41.87 -, BVerwGE 79, 73 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 54, sowie Hess. VGH, U. v. 11. August 1988 - 4 UE 274/84 - u. B. v. 22. Oktober 1991 - 7 TP 694/90 -).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können - wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat - unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 -, a.a.O., v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, a.a.O., u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1108/85

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

    Der Kläger hat infolgedessen weder einen Anspruch auf Ausstellung des Ausweises "A" noch - wenn man zu seinen Gunsten davon ausgeht, daß ein darauf abzielendes Begehren als minus in seinem Klageantrag enthalten ist - auf Ausstellung des Ausweises "B" (vgl. zum Verhältnis dieser beiden Arten der Ausweise BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47).

    Demgemäß ist bei einem Spätgeborenen Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit daß - erstens - zumindest ein Elternteil Volksdeutscher ist und daß - zweitens - die hieraus bei diesem resultierende Bekenntnislage dem Spätgeborenen bis zum Eintritt von dessen Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 - u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94; kritisch Alexy, a.a.O., (2857 f.)).

    Demzufolge wäre für das Vorliegen des Volkstumsbekenntnisses der Mutter des Klägers nach den oben dargestellten Grundsätzen die Zeit unmittelbar vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 maßgebend, und da sie seinerzeit zwar bereits geboren, aber noch nicht selbst bekenntnisfähig, mithin sog. Frühgeborene war, kommt es auf die damalige Bekenntnislage innerhalb der Familie der Mutter des Klägers an, durch die sie als Kind geprägt wurde, also auf die Bekenntnislage innerhalb der Familie der Großeltern des Klägers mütterlicherseits (vgl. Häußer/Kapinos/Christ, a.a.O., Abschn. C § 6, Rdnrn. 51 i.V.m. 39; BVerwG, U. v. 10. November 1976 - 8 C 92.75 -, a.a.O.; ferner zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Frühgeborenen BVerwG, Ue. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., u. v. 23. Februar 1988 - 9 C 41.87 -, BVerwGE 79, 73 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 54, sowie Hess. VGH, U. v. 11. August 1988 - 4 UE 274/84 - u. B. v. 22. Oktober 1991 - 7 TP 694/90 -).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können - wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat - unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 -, a.a.O., v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, a.a.O., u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins

    Der Kläger hat infolgedessen weder einen Anspruch auf Ausstellung des Ausweises "A" noch -- wobei davon auszugehen ist, daß ein darauf abzielendes Begehren als minus in seinem weitergehenden Klageantrag enthalten ist -- auf Ausstellung des Ausweises "B" (vgl. zum Verhältnis dieser beiden Arten der Ausweise BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 -- 9 C 6.86 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47, u. Hess. VGH, U. v. 28. April 1992 -- 7 UE 2324/85 --).

    Demgemäß ist bei einem Spätgeborenen Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit, daß -- erstens -- zumindest ein Elternteil Volksdeutscher ist und daß -- zweitens -- die hieraus bei diesem resultierende Bekenntnislage dem Spätgeborenen bis zum Eintritt von dessen Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 -- 9 C 6.86 --, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 -- 9 B 326.86 -- u. v. 22. Mai 1989 -- 9 B 4.89 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61, U. v. 15. Mai 1990 -- 9 C 51.89 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94, sowie B. v. 12. November 1991 -- 9 B 104.91 --, DVBl. 1992, 295; Hess. VGH, Ue. v. 18. Februar 1992 -- 7 UE 1108/85 -- u. v. 31. Juli 1992 -- 7 UE 1046/87 --; kritisch Alexy, a.a.O., 2857 f.).

    Die Volkszugehörigkeit frühgeborener bekenntnisunfähiger Kinder ist allein nach formalen Zurechnungskriterien zu beurteilen; dabei wird einem in der Familie lebenden Kind die in ihr zur maßgeblichen Zeit vorhandene volkstumsmäßige Bekenntnislage zugerechnet, die dann volksdeutsch war, wenn entweder beide Elternteile deutsche Volkszugehörige waren oder -- bei ethnisch gemischten Ehen -- der dem deutschen Volkstum zugehörende Elternteil für die Bekenntnislage in der Familie seinerzeit prägend war; auf die spätere Entwicklung des Kindes selbst kommt es grundsätzlich nicht an, insbesondere dürfen hieraus keine Schlüsse gegen eine deutsche Volkszugehörigkeit des Kindes gezogen werden (BVerwG, Ue. v. 11. Dezember 1974 -- VIII C 97.73 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27, v. 2. Dezember 1986 -- 9 C 6.86 --, a.a.O., v. 23. Februar 1988 -- 9 C 41.87 --, BVerwGE 79, 73 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 54, u. v. 21. Juni 1988 -- 9 C 282.86 --, a.a.O., sowie B. v. 20. Februar 1991 -- 9 B 247.90 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65 = DÖV 1991, 509; Hess. VGH, Ue. v. 11. August 1988 -- 4 UE 274/84 -- u. v. 23. März 1992 -- 7 UE 1005/86 --; Häußer/Kapinos/Christ, a.a.O., Abschn. C § 6 Rdnrn. 39 f.; Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 116 GG, Rdnr. 28).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können -- wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat -- unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 -- 9 C 6.86 --, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 -- 9 B 326.86 --, v. 8. Mai 1987 -- 9 B 82.87 --, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50, u. v. 22. Mai 1989 -- 9 B 4.89 --, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 -- 9 C 51.89 --, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 31.07.1992 - 7 UE 1046/87

    Einzelfall einer erfolglosen, auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung

  • VGH Hessen, 28.04.1992 - 7 UE 2324/85

    Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel eines Vertriebenenausweisbewerbers;

  • VGH Hessen, 01.08.1995 - 7 UE 4296/88

    Einziehung eines Vertriebenenausweises - Vertrauensschutz

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

  • BVerwG, 03.01.1991 - 9 B 201.90

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises gegenüber einer so genannten

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
  • BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99

    Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen

  • BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 285.92

    Antrag auf Erteilung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

  • BVerwG, 25.05.1989 - 9 B 6.89

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises A - Gleichzeitige

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 5 L 335/91

    Volkszugehörigkeit; Spätgeborene; Mosaischer Glaube; Estland; Reval; Deutsches

  • VGH Hessen, 05.10.1989 - 7 UE 1702/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22

    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 599.93

    Bedeutung der Religion für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Bedeutung

  • VGH Hessen, 22.05.1992 - 7 UE 2402/85

    AUSSIEDLER; BEKENNTNISLAGE; BESTÄTIGUNGSMERKMAL; FRÜHGEBORENER; INDIZWIRKUNG;

  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 12 A 2720/04

    Kenntnis der deutschen Sprache im Zeitpunkt der Ausreise bzw. Einreise als Indiz

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 29.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - und familiäre Sprachvermittlung durch

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 7 UE 883/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen jüdischen Aussiedler aus der

  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 7 UE 618/90

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

  • VGH Hessen, 23.03.1992 - 7 UE 1005/86

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des Verfahrens -

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in

  • BVerwG, 10.03.1989 - 9 B 435.88

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen im Hinblick auf ihren Vater

  • BVerwG, 20.07.1992 - 9 B 61.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Gebrauchs der deutschen Sprache als

  • BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 328.91

    Voraussetzung für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger bei einem

  • BVerwG, 04.12.1995 - 9 B 622.95

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises bei fehlender Vermittlung

  • BVerwG, 14.09.1994 - 9 B 457.94

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

  • BVerwG, 08.02.1994 - 9 B 683.93

    Ausstellen eines Vertriebenausweises bei Verlassen des Vertreibungsgebietes durch

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 6 S 1067/01

    Spätaussiedlerstatus - Änderung der Rechtslage - Vertrauensschutz

  • VGH Hessen, 20.07.1990 - 7 UE 1164/86

    Zur Frage der deutschen Volkszugehörigkeit einer Rumänin mosaischer Konfession

  • BVerwG, 02.09.1988 - 9 B 315.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beurteilung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 334/91

    Deutschkenntnisse; Volksdeutsches Bewußtsein; Spätgeborener; Glaubensbekenntnis;

  • BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit -

  • BVerwG, 16.02.1994 - 9 B 730.93

    Umfang der Deutschen Volkszugehörigkeit von spätgeborenen Kindern volksdeutscher

  • BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21

    Mangels Darlegung der Grundsatzbedeutung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93

    Vertriebenenrecht: Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit im Falle der sog

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2000 - 2 A 1300/98

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides trotz fehlender Vermttlung des

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93
  • BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Ausstellung

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 68.87

    Das subjektive Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rechtsfolgen einer

  • BVerwG, 23.12.1994 - 9 B 630.94

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises an einen spätgeborenen Aussiedler aus Polen

  • BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit einer Spätgeborenen -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1996 - 16 S 950/96

    Vertriebenenausweis: Feststellung des Bekenntniszusammenhangs in einem Sonderfall

  • OVG Niedersachsen, 19.10.1994 - 13 L 1082/93

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Vertreibungsgebiet;

  • VGH Hessen, 14.03.1994 - 7 UE 1006/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Voraussetzungen des Bekenntnisses eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - 2 A 1651/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen

  • BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 63.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1987 - 9 B 326.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1997 - 6 S 2630/96
  • BVerwG, 22.02.1990 - 9 B 335.89

    Beurteilung der deutsche Volkszugehörigkeit - Rechtsbegriff des deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 11 E 873/11

    Gelten einer gesetzlich widerlegbaren Vermutung für das Vorliegen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 2 A 2556/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1997 - 2 A 1976/94

    Anspruch auf Übernahme in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; Bekenntnis

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1997 - 16 S 1956/96

    Vertriebenenausweis: deutsche Volkszugehörigkeit - Indiz für die Abwendung vom

  • VGH Hessen, 29.11.1996 - 7 UE 1303/94

    Vertriebenenausweis: Domizilwille von Personen, die infolge von

  • BVerwG, 28.02.1996 - 9 B 47.96

    Zulassung einer Revision auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Ausstellung

  • BVerwG, 04.12.1995 - 9 B 623.95

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises bei Nichtfeststellbarkeit

  • BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versagung der Ausstellung

  • BVerwG, 19.12.1994 - 9 B 616.94

    Ablehnung der Ausstellung des Vertriebenenausweises mangels deutscher

  • BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 284.92

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen der deutschen

  • BVerwG, 26.10.1992 - 9 B 152.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

  • BVerwG, 19.01.1990 - 9 B 302.89

    Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit - Bekenntnisunfähigkeit von Kindern -

  • BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 131.92

    Bestimmung einer deutschen Volkszugehörigkeit - Verletzung des Grundsatzes des

  • BVerwG, 17.12.1992 - 9 B 126.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.11.1992 - 9 B 79.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines

  • BVerwG, 30.10.1992 - 9 B 78.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Mangelhafte Beherrschung der

  • BVerwG, 08.09.1987 - 9 B 65.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Annahme eines

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 429/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1998 - 2 A 3264/95

    Antrag auf Aufnahme eines in Kasachstan Geborenen als Aussiedler wegen deutscher

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 16 S 3195/96

    Vertriebenenrecht: zur Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3 - zum individuellen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1997 - 2 A 5233/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1996 - 2 A 3544/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines Vertriebenenausweises;

  • BVerwG, 09.08.1996 - 9 B 276.96

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen aus einer volkstumsverschiedenen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 16 S 2222/93

    Erteilung eines Vertriebenenausweises - Auswirkungen einer Namensmadjarisierung

  • VGH Hessen, 21.03.1994 - 7 UE 2326/90

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen nach Abschluß der allgemeinen

  • BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 280.92

    Darlegungsanforderungen an die Grundsatzrüge

  • BVerwG, 15.06.1990 - 9 ER 677.90

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.06.1988 - 9 B 161.88

    Bekenntnis eines Kindes zum deutschen Volkstum

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1999 - 6 S 431/97

    Vertriebenenausweis: Vermittlung des deutschen Volkstums - Sprachkenntnisse

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 6 S 2840/93

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Vermutung des Vertreibungsdrucks -

  • BVerwG, 03.12.1993 - 9 B 506.93

    Voraussetzungen für die Anerkennung Spätgeborener als deutsche Volkszugehörige -

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 5 L 338/91

    Wehrmacht; Wehrdienst; Staatsangehörigkeit; Polen; Deutsche Minderheit; Deutsche

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1995 - 16 S 3086/93

    Überlieferung deutschen Volkstums durch außerfamiliäre Bezugsperson; fehlender

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 333/91

    Mosaische Konfesssion; Vertriebenenausweis; Lettland; Volkstumsbekenntnis;

  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

  • VGH Hessen, 10.03.1989 - 12 TH 3026/87

    Aufenthaltserlaubnis - Rechtsschutzinteresse - Härtefall - Angeblich deutscher

  • VG Köln, 16.04.2018 - 7 K 13183/17

    Anspruch eines in Grosny/Tschetschenien geborenen Antragstellers auf Erteilung

  • VG Köln, 26.03.2013 - 7 K 3751/11

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache als Voraussetzung der Feststellung

  • VG Kassel, 17.01.2001 - 3 E 2582/96
  • VG Köln, 10.01.2023 - 7 K 3225/21
  • VG Köln, 10.01.2023 - 7 K 3215/21
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